Vermietungsbedingungen (AGB`s)

Allgemeine Mietbedingungen AGB`s – Werkzeugverleih Unterpleichfeld UG (haftungsbeschränkt)

  1. Mietzeit, Geräteübernahme und Reinigung Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Mieter soll den Mietgegenstand vor Mietbeginn besichtigen und etwaige Mängel rügen sowie die Vollständigkeit des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung anzugeben ist. Aufgrund des Onlinereservierungssystems besteht ein Recht auf die Verlängerung seitens des Mieters nicht. § 545 BGB wird ausgeschlossen. Wird der Mietgegenstand später als vereinbart zurückgegeben, so verlängert ist der Mieter zu Entrichtung der Entschädigung nach § 546a BGB verpflichtet. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben. Bei Rückgabe ungereinigter Geräte gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand jedoch nicht abgeholt bzw. vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort, wenn der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet werden kann.
  2. Widerruf Dem Mieter steht – sofern dieser Verbraucher ist – nach Maßgabe von § 312b bzw. 312c i.V.m. §§ 312g, 355 BGB das Recht zu, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist dem Vermieter

Werkzeugverleih Unterpleichfeld UG (haftungsbeschränkt), Langhausstraße 5, 97294 Unterpleichfeld

E-Mail: werkzeugverleihunterpleichfeld@gmx.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit Postbrief oder E-Mail) der Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mitzuteilen. Dafür kann das als Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs: Im Fall des Widerrufs wird der Vermieter dem Mieter alle von diesem erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Vermieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Mieter Rückzahlungsentgelte berechnet.

Soweit die Erbringung von Leistungen durch den Vermieter während der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt wurden, so ist der Mieter im Fall des Widerrufs zur Zahlung eines angemessenen Betrages für die bis zum Eingang des Widerrufs erbrachten Leistungen verpflichtet, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Unterrichtung von der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

o Der Auftraggeber verlangt unter Verweis auf die Dringlichkeit ausdrücklich, dass Leistungen durch den Auftragnehmer bereits während der Widerrufsfrist erbracht bzw. begonnen werden sollen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er im Fall des Widerrufs zur Zahlung verpflichtet ist und dass mit vollständiger Erbringung der Leistungen das Widerrufsrecht erlischt.

  1. Sicherheitsbestimmungen Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen sowie die Benutzung von Schutzkleidung hingewiesen wurde, eine Gebrauchsanweisung erhalten hat und das Mietgerät ausschließlich des entsprechenden Verwendungszweckes sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen es sei denn der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Mieter ist dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet Ersatz zu leisten. Die Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehöres einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder sonstigem Zufall, trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zu Beendigung des Rücktransportes. Im Falle der Lieferung ab dem Zeitpunkt der Anlieferung und Übergabe durch den Mitarbeiter der Werkzeugverleih Unterpleichfeld UG (haftungsbeschränkt).

  1. Haftung Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Der Mieter haftet im Zeitraum von Beginn des Abtransportes bis zu Beendigung des Rücktransportes für den Verlust der Mietsache. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Verlust des Mietgegenstandes bzw. Zubehörs oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, wird der Austausch der beschädigten Teile durch eine entsprechende Fachfirma dem Kunden berechnet, es sei denn die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eingetreten sind, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.
  2. Lieferung und Rücklieferung Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt grundsätzlich der Mieter selbst. Wir bieten verschiedene Lieferklassen (Klassen 1, 2 und 3) an. Bei Lieferung muss sich der Mieter anhand eines gültigen Personalausweises ausweisen können. Fehlende Daten werden dann vor Ort aufgenommen. Bei Abholung und Rücktransport durch den Mieter selbst, trägt dieser die Kosten hierfür selbst.
  3. Schadensfall Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, sofern die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen.
  4. Kaution Der Mieter stellt dem Vermieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Kaution wird dem Mieter unter Anrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  5. Kündigungsrecht Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
  6. Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
  7. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Ist der Mieter Unternehmer i.S.d. § 14 BGB so ist der Sitz des Vermieters der vereinbarte Gerichtsstand. Sofern der Mieter Verbraucher ist, haben die Parteien keinen Gerichtsstand vereinbart.

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